hallo, wir (tante und onkel)haben seit 7 monaten meinen neffen (kind meiner schwester) durch das JA als pflegekind bekommen. wir erhalten das kindergeld und haben mit hilfe des JA bei gericht einen antrag auf elterliche sorge nach § 1630 sgb (glaube)gestellt und bewilligt bekommen - was soviel bedeutet das für ämter und einrichtungen(ua.kita)wir das sorgerecht haben damit wir nicht immer nach den unterschriften "hecheln" müssen. das eigentl sorgerecht bleibt weiterhin bei seinen leiblichen eltern, nun erfuhren wir das wir verwandtenpflegegeld beantragen können damit wir für den kleinen noch gelder erhalten können da auch seine eltern nicht zahlen können. sollte dies aus irgenwelchen gründen niocht mgl sein, müssen wir einen antrag beim sozialamt für die grundsicherung des kleinen beantragen.

viel glück,,,

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