Muß ich Ex- Freund wieder in die Wohnung lassen, nach Krankenhausaufenthalt, wenn kein Haimplatz für ihn gefunden wurde?
Der Ex- Freund ist im Krankenhaus u. unterschrieb vorher die Entlassung aus dem Mietvertrag v. der Baugenossenschaft. Im Krankenhaus wird ihm ein Heimplatz gesucht, ich vorher mit ihm suchte, bevor er ins Krankenhaus kam. Er konnte 3 Heimplätzew, er dauerhaft aufgenommen würde, aber er mochte nicht u. bemühte sich nicht ernsthaft darum. Ich hatte ständig Diskussionen u. Streit mit ihm. Er drohte mir, er warf mir die Schlüssel hin u. sagte zu mir, daß ich die Schlüssel haben könne, er lebe lieber auf der Straße. Ich mußte Nachbarn zur Hilfe holen, weil er im Treppenhaus auftauchte. Da es ihm nach Ende der Beziehung nicht gut ging, überredeten wir ihn ins Krankenhaus zu gehen. Ich war am Ende daß ich nicht mehr konnte u. vor dem Ex- Freund Angst hatte. Es war für mich unzumutbar, daß er in der Wohnung ist. Die Entlassung aus dem Mietvertrag war zum Zeitpunkt wirksam, ich nachweisen könnte. Bis jetzt wurde kein Heimplatz für den Ex- Freund gefunden. Er unternahm alles, um es zu verhindern, daß er in einem Heim unterkommt. Kann ich gezwungen werden, ihn in der Wohnung aufzunehmen, wenn das Krankenhaus nicht zeitnah einen Heimplatz findet? Ich bin seit der Entlassung aus dem Mietvertrag, Mieterin der Wohnung. Ich informierte das Krankenhaus darüber u. er keinen Zugang zur Wohnung hat, weil für unzumutbar. Ich brach den Kontakt zu ihm ab, ich dem Kranknhaus mitteilte u. mitteilte, daß ich mich mit dem Nachbarn, darum kümmere daß er seine Sachen erhält, seine Angst war, daß er nicht mehr an seine Sachen kommt. Ab Juni möchte ich die Miete u. all das übernehmen. Es dauert lange, trotz ich mich rechtzeitig kümmerte, bis sich etwas ergibt u. ich erfahre, ob die Miete u. das ganze ab 1. Juni v. meinem Konto abgezogen werden. Falls nicht, erstatte ich diese auf sein Konto per Überweisung. Daß der Sozialdienst sich einschaltete u. ihm Heimplatz sucht, erfuhr ich über den Nachbarn, er Kontakt hat. Mehr weiß ich nicht. Erfahrungsgemäß kann es 1 1/2 Jahre dauern, bis er in einem Heim unterkommt. Es sind viele Heimplätze frei, aber außerhalb des Wohnortes, er einzig hin möchte. Selbst im Wohnort gibt es Einschränkungen u. er findet immer einen Grund, die Heimaufnahme abzulehnen, oder geht so vor, daß er hingeht, sich aufnehmen läßt u. wenige Std. später im Treppenhaus auftaucht, indem er Nachbarn austrickst, sie ihn rein lassen. vor allem Nachbarn, die nichts v. der Sache wissen. Genau das geschah, als er mir die Schlüssel hinschmiß u. ohne Schlüssel ging u. wieder auftauchte. Da wird mir mulmig dabei, an den Gedanken, was ist, wenn das Krankhaus nicht zeitnah einen Heimplatz findet, wo er hingeht, sich aufnehmen läßt u. dort bleibt. Sollte kein Heimplatz zeitnah gefunden wird u. er aus dem Krankenhaus entlassen wird, ob das Krankenhaus ihn nach Hause schicken kann u. ich gezwungen werden kann, ihn aufnehmen zu müssen? Oder, muß das Krankenhaus ihn behalten, bis sie einen Heimplatz fanden, er dort hingehen, sich aufnehmen lassen u. dauerhaft, dort bleiben kann?
3 Antworten
Hallo DBDoStoRE6,
- du bist nicht mit ihm verheiratet,
- er ist dein Ex-Freund,
- und er steht nicht mehr im Mietvertrag.
Deine Wohnung ist nicht (mehr) sein "Zuhause". Niemand kann dich zwingen ihn wieder aufzunehmen. Er hat jetzt selbst dafür zu sorgen, dass er einen Heimplatz oder was auch immer bekommt. Du bist dafür nicht (mehr) zuständig.
VG Emelina
es ist deine Wohnung, der Ex hat da nix mehr mit zutun....
ich würde mich auch nicht aus Mitleid darauf einlassen, wenn du nämlich den trotzdem aufnimmst, und der tillt aus und beschädigt das Treppenhaus oder tritt Türen ein oder sonstwelche Sachbeschädigungen, dann kann der Vermieter bzw Hauseigentümer wegen Vandalismus und Störung des Hausfriedens eine Kündigung gegen deine Wohnung aussprechen....
Der muß selber klar kommen...
Sorry, die Frage ist ein wenig sinnbefreit!
Da ihr nicht verheiratet seid, bist Du für den Ex nun auch nicht mehr zuständig/verantwortlich.
Und sollte der dich weiter belästigen/bedrohen, dann ab zum Anwalt, der kann über das Amtsgericht eine einstweilige Verfügung erstellen lassen.
Hält sich der Ex dann nicht daran, wird es teuer, sehr teuer, bis hin zur Haft!