Muss ich eine kleine Band mit wenigen Auftritten beim Finanzamt melden?

2 Antworten

Ihr braucht nur den "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung," weil Musiker keine gewerbliche Tätigkeit ist, sondern als Künstler freier Beruf.

Vom Finanzamt bekommt ihr die Steuernummer.

Vermutlich bleibt ihr unter 17.500,- Einnahmen im Jahr (zumindest am Anfang) damit seid ihr ein Kleinunternehmen. Umsatzsteuer wird nicht erhoben.

Ihr müsst lediglich eine einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung erstellen udn den Gewinn über die "Erklärung zur einheitlichen und gesonderten Feststellung der Einkünfte"" auf Euch verteilen. Der Anteil eines jeden geht dann über die Anlage"S" in die Einkommensteuererklärung.

Ihr seid eine GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts). Daher braucht ihr keinen schriftlichen vertrag.

Ich rate aber dringend einen zu machen. es ist festzulegen: was passiert, wenn einer Aussteigt? Was passiert, wenn ihr Euch komplett trennt? 

Ein Gewerbe muss bei der zuständigen Behörde zwingend angemeldet werden - eine Abschrift der Anmeldung erhält das FA zur weiteren Veranlassung. Dann bekommt ihr (die Band als OHG) einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zugeschickt. Den müsst ihr dann umgehend zurückschicken - über die umsatz- und ertragsteuerlichen Komponenten solltet ihr euch im Vorwegwege schon mal Gedanken machen.

Zur GEMA kann ich nichts sagen.

Seit wann sind 2 Musiker die sich zusammen tun, eine OHG, also eine Handelsregisterpflichtige Personenhandelsgesellschaft?

Seit wann sind Musiker Gewerbetreibende?

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@wfwbinder

Das stimmt natürlich, Musiker sind selbständig tätig und nicht gewerbetreibend. Ich war geistig beim reinen Vertrieb von Musik, dann hätte es gepasst. Den Rest hast du ja schon ausgeführt.

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