Muss ich eine Bafög Überzahlung zurückzahlen wenn ich Hartz IV beziehe?

1 Antwort

Auffordern kann man Dich ..... man kann auch versuchen die Forderung beizutreiben. Also ist es jetzt an Dir mit dem entsprechenden Amt zu kommuizieren und Deine wirtschaftliche Lage darzustellen.

Ich kann Dir nur anraten .... biete trotz Leistungen nach SGB II eine geringe monatliche Rückzahlung an.

Ich schätze mal, Du wirst sonst nicht umhinkommen Dein Bankkonto auf P-Konto umzustellen.

Sarahnei 
Fragesteller
 26.11.2020, 15:47

Ja, ich habe Ihnen mitgeteilt, dass ich momentan Leistungen erhalte, das hat mir aber nicht viel genützt. Die Antwort war: Es ist nicht ausreichend, dass Sie lediglich Ihren ALG-Bescheid vorlegen. Es wird Ihnen die Möglichkeit einer Stundung eingeräumt.Sofern Sie den Stundungsantrag mit der beglaubigten Bürgschaftserklärung nicht bis spätestens 30.11.2020 einreichen, muss ein Gerichtsvollzieher beauftragt werden, die Rückforderung einzutreiben.

Heißt das, ich muss nun einen Bürgen finden, der den Betrag zurückzahlt, falls ich ihn nicht zurückzahlen kann? =/

Vielen, vielen Dank für die Hilfe!! :-)

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Andri123  26.11.2020, 16:04
@Sarahnei

Ja, entweder Stundungsantrag mit Nachweis eines Bürgen, oder P-Konto. Siehe auch hier Punkt 7

https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&url=https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/aufhebung_bescheid.php&ved=2ahUKEwim--7pu6DtAhUHC-wKHY0uBZsQFjAAegQIARAB&usg=AOvVaw3P29IU8SzqHv9srjLS28io

Wobei man sich schon nach dem Sinn von Vollstreckungsversuchen fragt, wenn Du nachweislich H4 beziehst und die Pfändungen fruchtlos verlaufen werden.

Du musst natürlich nicht zwingend Deine Eltern zu einer Bürgschaft überreden. Man kann auch mit einem P-Konto leben.

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wilees  26.11.2020, 16:14
@Sarahnei

Die eine Seite .... warum sollte sich hier ein Dritter erzwungenermaßen zum Zahler erklären? Im Endergebnis .... wirst Du wohl einen Eintrag in der Schufa bekommen, welcher Deine Bonität über Jahre hinaus auf Null setzt, oder Du findest einen Bürgen ... der die Rückzahlung erbringt, wenn Du nach Stundung weiterhin nicht zahlungsfähig bist. Wobei ich davon ausgehe, wenn Du erst einmal (ab sofort ) regelmäßige Ratenzahlungen z.B. im Bereich von monatlich 40 Euro vornimmst werden die stillhalten. Und zumindest ein Minijob solltest Du finden können.

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