Muss ein gemeinnütziger Verein für Anschaffungen Mehrwertsteuer zahlen?

1 Antwort

Die Frage der Mehrwertsteuer wird nciht beim REchnungs-/Leistungesempfänger entschieden, sondern beim leistenden Unternehmer.

Auch der Staat muss die in den Rechnungen enthaltene Steuer zahlen, bzw. Lieferungen und Leistungen an den Staat sind nicht befreit, obwohl der ja die Steuer über das Finanzamt letztendlich wieder bekommen würde.

Die Frage sollte bei Eurem Museum eher sein, ob man die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuer wieder abziehen kann.

Seid Ihr mt dem Museum nach § 4 Nr. 20 a UStG befreit, oder müßt Ihr gem § 12 Nr. 7 den Ermässigten Steuersatz erheben?