Moin darf ich einen Kaufvertrag nicht erfüllen, weil ich mich im Irrtum über den Wert der verkauften Sache war?Habe über ebay kleinanzeigen verkauft?Mit freun?

1 Antwort

Ja, das ist ein Irrtum über eine verkehrswesentliche Eigenschaft. Da kann man den Kauf anfechten. Abs. 2: § 119 BGB - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)Aber man muss dem anderen Schadenersatz leisten. § 122 BGB - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de) Deshalb wird dir die Anfechtung nicht viel bringen.

Aber vielleicht verzichtet der Käufer freiwillig ...

Nicci123 
Fragesteller
 29.06.2022, 10:27

Danke Ihnen sehr prompt . Eigentlich selber Schuld überstürzt reingesetzt . Die große Nachfrage machte mich sehr stutzig . Aber man kann ja nicht in allem Experte sein . Trotz Entschuldigung / Rückzshlung und Erklärung besteht der Käufer aber auf sein „Recht“ und das ist es was mich fuchsig macht. Leben und leben lassen und zu verschenken haben wir ja alle nichts. Und darauf zu pochen das der andré dich vertan hat finde ich

unmöglich . Mit freundlichen Grüßen Knüttel

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