Verdient ein Azubi auch nur einen Cent mehr als die Jahresverdienstgrenze von 8004,-euro dann wird seinen Eltern das komplette Kindergeld gestrichen. Das wurde vom Bundesverfassungsgericht am 06.04.2009 so bestätigt (Az.: 2 BvR 1874/08). Übrigens: Von der Bruttovergütung des Auszubildenden dürfen noch* die Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung und* eine Werbungskostenpauschale von 920 €

abgezogen werden. Reichen die 920 € als Werbungskosten nicht aus, dann darf der tatsächliche Betrag abgezogen werden. Der Azubi kann somit den für das Kindergeld relevanten Betrag teilweise selbst beeinflussen.

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Setz Deinem vermieter eine Frist von 7-14 Tagen setzten, danach kannst du, natürlich nur nach vorheriger Info an V und am besten in Absprache mit dem Mieterbund, die Miete kürzen. Nobs hat Recht, eigentlich müsste es im interesse des V sein, den Schaden so schnell wie möglich zu beseitigen, auch ich glaube Du solltest noch einmal Telefonieren und fragen wie der Status ist, wenn er Dir dann sagt, das er sich noch nicht drum gekümmert hat, oder das es noch dauert 8warum auch immer) dann mach das Schreiben fertig und schick es per Einschreiben zu. Angehängt hab ich Dir noch zwei Gesetze, die auch noch wichtig für Dich sein könnten: zu finden unter: http://www.mieterbund.de/stichworte_zum_mietrecht.html

Not- und Kleinreparaturen Wer zahlt was? (dmb) Für notwendige Reparaturen und die erforderliche Mängelbeseitigung ist grundsätzlich der Vermieter verantwortlich. Nach Darstellung des Deutschen Mieterbundes (DMB) muss der Mieter den Vermieter über auftretende Mängel oder Defekte informieren, der muss sich um die unverzügliche Beseitigung bzw. Reparatur kümmern.

Vermieter muss Möbel abbauen(dmb)

Will der Vermieter in der Mieterwohnung Reparaturen oder Sanierungsarbeiten durchführen, muss er auch für den notwendigen Auf- und Abbau des Mietermobiliars sorgen, nicht der Mieter selbst, entschied das Landgericht Berlin (LG Berlin 65 S 62/08).Nach Darstellung des Deutschen Mieterbundes (DMB) musste der Vermieter in der Zwei-Zimmer-Wohnung des Mieters Feuchtigkeits- und Bauschäden beseitigen. Er machte den Beginn der Arbeiten davon abhängig, dass der Mieter „Baufreiheit“ schafft, also in seiner voll gestellten Wohnung Möbel abbaut, umrückt usw.Hierzu ist der Mieter nach der Entscheidung des Gerichts aber nicht verpflichtet. Der Mieter muss die notwendigen Arbeiten in seiner Wohnung lediglich dulden, ihn trifft aber keine Mitwirkungspflicht daran. Es ist Sache des Vermieters, die notwendigen Auf- und Abbauarbeiten von Möbeln vorzunehmen. So lange der Vermieter mit den Reparatur- und Sanierungsarbeiten nicht beginnt, kann der Mieter nach Informationen des Deutschen Mieterbundes die Miete mindern.

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Verstehe ich es richtig das Deinem Opa das Haus alleine gehörte und nach seinem Tod jeder Beteiligte 1/6 des Hauses vererbt bekam? Dann brauchst du die Genehmigung der Erbengemeinschaft um einzuziehen(ob zur Miete oder Mietfrei) und umzubauen.Was den Umbau betrifft, musst du dann mit den Erben eine Regelung finden, wie es nach Deinem Umzug mit dem dafür aufgewendeten Geld weiter geht.

oder ist Deine Oma Alleinerbin, und erst nach Ihrem Tod käme es zu der Teilung unter den Geschwistern? Dann können alle reden was sie wollen, nur Deine Oma entscheidet ob sie Dich einziehen lässt oder nicht...mit ihr musst Du dann auch eine Regelung finden wie das mit dem Geld für einen Umbau aussieht, ob sie das finanziert, oder ob Du es finanzierst und nach Deinem Auszug von Ihr, bzw, sollte sie verstorben sein, von der Erbengemeinschaft ersetzt bekommst, oder ob sie Dir dafür Deinen eigenen Teil vom Haus vererbt, oder ob Du bei dessen Verkauf einen Geldbetrag erhälst.

Oder hatten Deine Oma und Dein Opa jeder 50% des Hauses, und nach dem Versterben Deines Opas wurden seine 50% unter den 6Beteiligten (5 Kinder und Deine Oma) aufgeteilt. Dann gilt wieder der erste Fall, aber da Deine Oma 60% des Erbe hält, kann sie mit Dir wie im zweiten Fall eine Sondervereinbarung treffen soweit ich weiß.

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