Hallo Leute,

da ich in eurem Wirrwarr an Antworten und Kommentierungen nicht so richtig durchsehe wer jetzt mit welcher Aussage recht hat hier nochmal von mir ;-)

Wie von Mandrake richtig erläutert bekommt man für eine zu spät abgegebene Steuererklärung Guthabenzinsen. Allerdings wie richtig beschrieben erst nach 15 Monaten. Das wird auch vom Finanzamt automatisch veranlasst.

Das Finanzamt bezahlt dann 0,5 % je vollen Monat nach den 15 Monaten Wartefrist an Guthabenzinsen.

Ein Verspätungszuschlag wird in der Regel nur festgesetzt werden, wenn es sich um eine Pflichtveranlagung handelt. Wenn du nur freiwillig eine Steuererklärung abgibst weil du mit Erstattungen rechnest darf kein Verspätungszuschlag festgesetzt werden.

Habe selbst auch schon Erstattungszinsen bekommen. Die müssen dann natürlich im Jahr des Erhaltes als Kapitalerträge versteuert werden.

Quellen: § 233a Abs. 3 AO; § 238 AO;

MfG

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Hallo bvogl,

bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ist das Kindergld Einkommensunabhängig.

Das Kindergeld wird somit bis einschließlich dem Monat gezahlt in dem Dein Sohn seinen 18. Geburtstag feiert. Siehe auch § 32 Abs. 3 EStG.

Erst mit Vollendung des 18. Lebensjahres wird auf das Einkommen und andere Voraussetzungen geachtet.

Mfg

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