Mietrecht: Mein Durchlauferhitzer im Gästebad ist defekt, wie lange hat der Vermieter Zeit für die Reparatur?

4 Antworten

Da es nur das Gästebad betrifft, wirst du dich wohl gedulden müssen.

Zwar muss der VM in angemessener Zeit reparieren, aber angemessen ist eben relativ.

Gib dem VM Bescheid, das du Übernachtungsgäste zu Weihnacht erwartest und er das möglichst die nächsten 2 Wochen machen lässt.

Allerdings geh ich mal davon aus, selbst wenn du das selbst reparieren lassen wollen würdest, du auch für dies Jahr keinen Handwerker mehr ranbekommst.

Eine Mietminderung seh ich auch nicht wirklich, da es eben nur das Gästebad ist.

Ergo, wenn das im Januar gemacht wird, hast du Glück.

Reparaturen müssen in angemessener Zeit ausgeführt werden.

Kannst Du beurteilen, was angemessen ist? Da habe ich Zweifel.

Es geht aufs Jahresende zu. Bauhandwerker aller Art haben alle Hände voll zu tun um Terminaufträge zu erledigen. An vielen Orten ist es unmöglich derzeit noch einen Handwerker für in diesem Jahr auszuführende Arbeiten zu bekommen.

Die derzeitige Krisenlage hat auch zur Materialknappheit geführt. Manche Ersatzteile, manche Geräte gibt es nur noch mit extrem langen Lieferzeiten. Da kann der Vermieter nichts dran ändern.

Zeige den Schaden an, am besten schriftlich, und erinnere den Vermieter, wenn sich nach 7 Tagen noch nichts getan hat.

Das heißt ja auch, dass du kaum Einschränkungen hast, da du noch Alternativen hast. Ich halte eine Frist unter 4 Wochen in diesem Fall bereits sehr knapp (da kein Notfall). Und selbst dann dürfte eine Mietminderung wohl maximal 2/3% betragen.

Nachdem in der "restlichen" Wohnung eine Warmwasserversorgung funktioniert, wirst Du Dich wohl eher gedulden müssen, bis Dein Vermieter einen Handwerker "auftreiben" kann - und das ist derzeit i.d.R. etwas landwieriger.

Also frage Deinen Vermieter wie die Sachlage aussieht.