Mietkaution rückzahlung?
hallo ich habe mal ein paar Fragen.
Ich habe vom 01.05.2021 bis 31.01.2022 in einer Mietwohnung in einen Mehrfamilienhaus gewohnt. Bei der Wohnungsrückgabe gab es keine Mängel an der Mietsache. Nun wollte cih nach 6 Monaten meine Mietkoution von 2 Monatskaltmieten gerne zurück haben ud habe mit dem Vermieter( Wohnugsveraltung) gesprochen. Dieser Teilte mir mit das die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2022 noch nicht fertig sei und ich doch bitte warten soll und so lange kann dieser die koution nicht auszahlen da es ja vielleicht zu einer Rückzahlung kommen könnte. Ich habe auch bei meinen Auszug einen Nachmieter gehabt der nach mir sofort in die Wohnung gezogen ist!
Nun meine Fragen:
- Wie lange darf der Vermieter die Kaution einbehalten in der Regel?
- Darfer die Koution zur begleichung der Nebenkostenabrechnung verwenden?
- Und wie lange muss ich ihm Zeit geben für die Nebenkosten abrechnung auch wenn die Wohnung wieder neu vermietet ist?
3 Antworten
Es gibt keine "festen" Fristen für Vermieter zur Rückzahlung der Mietkaution. Die Kaution darf zur Verrechnung der Nebenkostennachzahlung einbehalten werden. Da du hier nicht schreibst, wann der genaue Abrechnungszeitraum für die Nebenkostenabrechnung in DEINER Wohnung ist, besteht durchaus die Möglichkeit, dass es für dich noch 2 Abrechnungen geben wird, einmal für das Kalenderjahr 2021 und einmal für das Kalenderjahr 2022. Für das Jahr 2021 hat der Vermieter noch bis 31.12.2022 Zeit und für das Jahr 2022 bis 31.12.2023. Es sind natürlich auch abweichende Abrechnungszeiträume möglich, z. B. 01.07. bis 30.06.
Je nach Höhe der Kaution solltest du deinen Vermieter um eine Teilauszahlung bitten.
Eine potentielle Nebenkostennachforderung für einen Monat im Jahr 2022 wird nicht annähernd die Höhe der Mietkaution erreichen.
Die Zurückbehaltung einer "zweite Nebenkostenpauschale" für einen Monat im Jahr 2022 sollte dafür ausreichen.
Den Rest sollte erspätesten mit Vorlage der NK-Abrechnung für 2021 auskehren.
Soweit die Nebenkosten analog zum Kalenderjahr abgerechnet werden, hat der Vermieter jeweils Zeit bis zum 31.12. des Folgejahres - sprich für 2022 muss er diese dann erst bis zum 31.12.2023 vorlegen.
er darf ggf. die NK mit der Kaution verrechnen.
die NK Abrechnung dauert je nach Größe der Wohnhausanlage. Das Jahr 2022 ist noch nicht mal vorbei - du könntest argumentieren dass du zumindest 2/3 zurückbekommst da du im 22er Jahr ja nur 1 Monat Mieter warst.