Meldet sich das Finanzamt beim Erbe automatisch oder muß man das melden wenn man Erbe wird?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn der Abschlusssaldo des Reinnachlasses einen Tag vor dem Todestag des Erblassers 5000 EUR oder mehr beträgt, musst die Bank gem. § 32 ErbStG i. V. m. § 5 ErbStDV innerhalb eines Monats ab Zufall der Erbschaft (Sterbedatum) Meldung an die Erbschaftsteurstelle (Erbschaftsteurfinanzamt) machen.

Obwohl das Erbschaftssteurfinanzamt das von anderer Stelle erfährt (Standesamt, Nachlassgericht nach Nachlassverzeichnis usw.), entbindet sich nicht von deiner unaufgeforderten Steuererklärung innerhalb von 3 Monaten :-O

G imager761

Jeder, der aufgrund eines Erbfalls aus dem Nachlass eine Zuwendung erhält, die der Erbschaftsteuer unterliegt, hat die Pflicht, dies innerhalb von drei Monaten nach Anfall dem Finanzamt mitzuteilen. Die Anzeigepflicht besteht nur dann nicht, wenn ein Testament eröffnet wurde und sich daraus das Verhältnis des Erwerbers zum Erblasser (z.B. das Verwandtschaftsverhältnis) unzweifelhaft ergibt

Beachten Sie, dass auch andere Institutionen verpflichtet sind, an das Finanzamt Mitteilung zu machen:

  • Standesämter sind verpflichtet, jeden Sterbefall dem Finanzamt zu melden.

  • Auch Notare und Nachlassgerichte sind im Zusammenhang mit der Eröffnung eines Testaments, der Erteilung eines Erbscheins anzeigepflichtig.

  • Banken und Sparkassen sind verpflichtet, dem Finanzamt innerhalb eines Monats nach Kenntnis des Sterbefalls anzuzeigen, welche Vermögenswerte für den Erblasser verwahrt werden und welche Forderungen der Erblasser gegen das Kreditinstitut hat.

  • Versicherungsunternehmen haben, bevor sie eine Versicherungssumme einem anderen als dem Versicherungsnehmer auszahlen, dem Finanzamt Anzeige zu erstatten.

Quelle: http://www.erbrecht.de/Ratsuchende/Erbschaft__und_Schenkungsteuer/Unterseiten/Mitteilungspflichten_gegen_ber_dem_Finanzamt