Mahnverfahren - Mahnbescheid kann nicht zugestellt werden?

1 Antwort

Im Mahnverfahren ist es Aufgabe des Antragstellers dem Gericht eine ladungsfähige Anschrift des Antragsgegners mitzuteilen.

Wenn ein Briefkasten mit dem Namen des Antragsgegners vorhanden ist -ob überfüllt oder nicht ist dabei gleichgültig- sieht es für die Zustellung ja schon einmal nicht schlecht aus. Ich glaube nicht, daß Du da Probleme bekommen wirst.

Allerdings werden die Probleme dann später anfangen, nämlich dann, wenn Du nach Zustellung des auf den Mahnbescheid folgenden Vollstreckungsbescheid die Zwangsvollstreckung betreiben willst. Dann wird Dir ein Briefkasten keine Vollstreckungsmöglichkeiten eröffnen, dann mußt Du schon den tatsächlichen Aufenthaltsort des Schuldners ermitteln.

Andri123  08.07.2018, 19:33

Ja. Bzw. müßte er die Konten / Vermögenswerte des ehemaligen AG finden, denn er will ja vermutlich keine Taschenpfändung betreiben.Und es müßten auch Guthaben vorhanden sein. Oh oh, das ist alles nicht gut.

Jedenfalls darf er den AG nicht verprügeln, falls er ihn findet (welche Überrraschung). Dazu gab es gerade ein Urteil in HH, welches ich nun natürlich nicht wiederfinde.

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