Unberechtigten Mahnbescheid bekommen, Allerwelts-Namen

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

So einen ähnlichen Fall hatte ich auch einmal. Ich musste einen befreundeten Rechtsanwalt einschalten (der das für mich erledigte) und selbst damit war einiges an Schriftverkehr erforderlich, bis sich die Namensverwechslung aufklärte.

Auf jeden Fall solltest Du bei der Firma Widerspruch einlegen, mit Darlegung der Widerspruchsgründe. Die sollten das dann prüfen. Sollte allerdings ein Inkassounternehmen zum Eintreiben der offenen Gelder beauftragt worden sein, so sind diese häufig nicht zimperlich und sehen Deinen Einspruch nur als unerwünschte Zeitverschwendung an.

Viel Erfolg.

Widerspruch einlegen auf jeden Fall, damit das Ding nicht versehentlich rechtskräftig wird.

dann:

  • entweder nichts machen. Der vermeintliche Gäubiger muss vor Gericht Beweisen, das Du die richtige Adressatin bist.

oder

  • eine Mail, ode ein Fax ausfertigen und dem Antragsteller des Mahnbescheides mitteilen, dass es sich um eine Verwchselung handelt. erspart Dir eventuell, das Du vor Gericht geaden wirst um Dich gegen die Forderung zu verteidigen.