Unberechtigten Mahnbescheid bekommen, Allerwelts-Namen
Vorhin bin ich fast vom Hocker gefallen, als ich einen Mahnbescheid zugestellt bekommen habe. Es geht um eine Forderung, mit der ich definitiv nichts zu tun habe. Ich kenne weder die Firma, noch habe ich jemals was mit denen zu tun gehabt. Da ich einen Allerwelts-Namen habe ( Michaela Schmidt ), glaube ich, dass es sich hier um eine Verwechslung handelt. Was soll ich mit den Mahnbescheid machen?
2 Antworten
So einen ähnlichen Fall hatte ich auch einmal. Ich musste einen befreundeten Rechtsanwalt einschalten (der das für mich erledigte) und selbst damit war einiges an Schriftverkehr erforderlich, bis sich die Namensverwechslung aufklärte.
Auf jeden Fall solltest Du bei der Firma Widerspruch einlegen, mit Darlegung der Widerspruchsgründe. Die sollten das dann prüfen. Sollte allerdings ein Inkassounternehmen zum Eintreiben der offenen Gelder beauftragt worden sein, so sind diese häufig nicht zimperlich und sehen Deinen Einspruch nur als unerwünschte Zeitverschwendung an.
Viel Erfolg.
Widerspruch einlegen auf jeden Fall, damit das Ding nicht versehentlich rechtskräftig wird.
dann:
- entweder nichts machen. Der vermeintliche Gäubiger muss vor Gericht Beweisen, das Du die richtige Adressatin bist.
oder
- eine Mail, ode ein Fax ausfertigen und dem Antragsteller des Mahnbescheides mitteilen, dass es sich um eine Verwchselung handelt. erspart Dir eventuell, das Du vor Gericht geaden wirst um Dich gegen die Forderung zu verteidigen.