Kurzarbeitergeld für Sales Director?

1 Antwort

JA, das stimmt.

Alle Mitarbeiter, die per Tarif oder aussertariflich in die Sozialversicherung eingezahlt haben - das betrifft also sämtliche Angestellte und Arbeiter, für die AV, PV, RV, KV (und Soli nebst Steuern) ihrem Anteil entsprechend entrichtet haben, haben grundsätzlich einen Anspruch auf KUG.

Das KUG ergibt sich hier aus den in die Arbeitslosenversicherung eingezahlten Beiträgen.

Ausgenommen davon sind arbeitsrechtlich und oft genug auch arbeitsvertragstechnisch Geschäftsführer sowie leitende Angestellte.

Lies hier via google.de (Verlinkung ist nicht möglich)

felser => Kurzarbeit Leitende Angestellte nicht möglich

business-netz => Kurzarbeit Leitende Angestellte nicht möglich