Kündigung bestehender WEG Gemeinschaft?

2 Antworten

Austreten könnt Ihr aus dieser WEG, wenn alle anderen Mitglieder zustimmen. In Eurem Fall handelt es sich um eine besondere WEG, da es vermutlich keine Teilungserklärung zu beachten gilt und es sich bei dem Wohneigentum jeweils um Häuser und nicht um Eigentumswohnungen handelt. Zu prüfen wäre, ob es sich hier wirklich um eine WEG handelt oder ob sich die Eigentümer einfach zusammengeschlossen haben um gemeinsame Anliegen wie Winterdienst, Straßenreinigung, Müllabfuhr etc. zu regeln und die Kosten umzulegen.