Konto mit gemeinsamer Verfügungsbeschränkung - geht das?

2 Antworten

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Ja das gibt es. Du solltest jedoch konkretisieren, welche Kontoart du meinst. Denn es gibt zahlreiche verschiedene Konten - Girokonto, Sparkonto, Darlehenskonto, Tagesgeldkonto, Festgeldkonto. Bei allen Konten kann man festlegen, wie verfügt werden kann.

Beim Girokonto spricht man vom "Und-Konto" - es können also nur alle Kontoinhaber gemeinsam verfügen. In der Praxis eher selten, da es kein Online-Banking und auch keine EC-Karten gibt.

EnnoBecker  12.07.2012, 08:51

DH.

Man muss sich auch fragen, wie sinnvoll das ist. Ich habe hier eine GbR mit 255 Gesellschaftern (eine Publikumsgesellschaft also). So ein Und-Konto stelle ich mir schon lustig vor, wenn da alle 255 Gesellschafter die Bank stürmen, um eine Überweisung abzugeben oder Geld abzuholen....

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muksman  12.07.2012, 09:46

Stimme ich in allen Punkten mit ein.

Aber auch Online-Banking ist bei einem UND-Konto in der Regel möglich. Das ganze läuft ab in dem der eine Verfügungsberechtigte zum Beispiel eine Überweisung einspeist und der zweite Verfügungsberechtigte diese dann bestätigen muss.

Sollte auch bei der Volksbank gehen, oder? ;)

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Da hilft wohl nur eine Anfrage bei der Bank der Wahl, wobei man nicht vergessen sollte, sein Anliegen angemessen zu konkretisieren, z.B. dahingehend, ob man nun Giro- und Sparkonto haben will, und , wieviel Teilhaber es denn sein sollen.

Was mich allerdings brennend interessiert ist der Anlaß Deiner Anfrage: Hat Deine liebe Gattin Angst, dass Du Dein Taschengeldkonto überziehst. Oder, ist es Deine Befürchtung, dass die mühsam verdiente Penunze eher bei Douglas und Co landet als im heimischen Kühlschrank?