Können Privatpersonen Bearbeitungsgebühren für Schriftverkehr verlangen???

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein - das geht natürlich nicht !!!

Gebühren kann man immer nur auf der Grundlage einer Gebührenordnung verlangen, und dazu bedarf es schon eines öffentlich-rechtlichen Status.

Aber als Privatmann kann man ggf. den Ersatz seiner Auslagen verlangen und auch einklagen.

Im übrigen als Versicherter hast du in diesem Fall Mitwirkungspflichten und die werden nun auch eingefordert - diese sind immer unentgeldlich zu erbringen.

Merke: Das Leben ist manchmal sehr ungerecht.

Danke gtbasket! Die welt ist sooooo ungerecht. hallo RatsuchenderZYX, in der Schadensfreiheitklasse wird mann nur runter gestuft wenn die Versicherung Leistungen erbringen muß, also schuld am Unfall hat. Denke ich?

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