Kann ich die Kosten vom Gästezimmer für Geschäftspartner steuerlich absetzen?

1 Antwort

§ 4 (5) Nummer 3 EStG:

Die folgenden Betriebsausgaben dürfen den Gewinn nicht mindern: 3.Aufwendungen für Einrichtungen des Steuerpflichtigen, soweit sie der Bewirtung, Beherbergung oder Unterhaltung von Personen, die nicht Arbeitnehmer des Steuerpflichtigen sind, dienen (Gästehäuser) und sich außerhalb des Orts eines Betriebs des Steuerpflichtigen befinden;

Nach meiner Lesart bedeutet das, dass die Aufwendungen abziehbar sind, da es sich zwar um deine Einrichtung handelt, diese sich aber nicht außerhalb des Ortes deines Betriebes befindet.