Klausel im Mietvertrag bzgl. Verbot Hundehaltung?
Klausel im Mietvertrag - das Halten von Hunden in der Wohnung grundsätzlich verboten. Ist das rechtlich in Ordnung ?
-
3 Antworten
das Halten von Hunden in der Wohnung grundsätzlich verboten. Ist das rechtlich in Ordnung ?
Eine solche feststehende Klausel - grundsätzliches Hundehalteverbot - in einem Mietvertrag ist nicht rechtens.
Nein. Du kannst dir grundsätzlich einen Hund auch ohne Zustimmung des Vermieters anschaffen Dazu gibt es bereits zahlreiche Urteile. Nur wenn der Hund Probleme macht (dauernd bellt, die Wände und Türen beschädigt), die Wohnung zu klein ist, er im Treppenhaus kotet, andere Mieter belästigt, kann der Mieter die Abschaffung fordern. Und dann landet das arme Tier möglicherweise im Tierheim. Wenn du also nicht 24/7 Zeit für den Hund hast, solltest du das nochmal gut überdenken.
Jain. Kleine, ruhige Tiere können laut den meisten Gerichten nicht verboten werden.