Kindergeldanspruch auf Grund von Krankheit?

2 Antworten

Es gibt nicht per se einen Kindergeldanspruch wegen Krankheit. Aber dann, wenn bescheinigt wird, dass das Kind krankheitsbedingt daran gehindert ist, eine Ausbildung zu beginnen oder sich darum zu bemühen.

Das muss im Attest dann schon drinstehen, nicht nur die Diagnose. Also falls möglich, neue Bescheinigung anfordern. Das ist rückwirkend allerdings kaum möglich.