Kindergeld nach schulischer Ausbildung

2 Antworten

Solange Deine Tochter unter 25 ist, keine berufliche Ausbildung abgeschlossen - oder eine berufliche Ausbildung begonnen hat - alternativ dazu arbeitssuchend ist, steht Dir weiterhin Kindergeld zu.

Auch in der Zeit der schulischen Ausbildung hattest Du Anspruch darauf und brauchst nun in keinster Weise Angst vor einer Rückzahlung haben.

Du musst nur der Kindergeldkasse mitteilen, das Deine Tochter nun entweder in der beruflichen Ausbildung, oder arbeitssuchend ist, damit die Zahlung weiterläuft.

Hallo Primus, vielen Dank für Deine Antwort. Ich denke ich tue mich in dieser Frage sehr schwer. Deshalb muss ich noch einmal nachfragen. Nach der schulischen Ausbildung hat meine Tochter noch einmal die Schulbank gedrückt und das Abitur nachgemacht. Stand ihr in dieser Zeit das von der Familienkasse gezahlte Kindergeld zu? Sie möchte jetzt studieren. Wird dann weiter bis zum 25. Lebensjahr Kindergeld gezahlt, wenn sie kein eigenes Einkommen hat? Obwohl sie ja die Ausbildung beendet hat. Ich bin völlig verunsichert.

Euch stand während der schulischen Ausbildung Kindergeld zu und auch später während des "Abiturschulzeit". Wenn sie studiert und evtl. davor, in der Übergangszeit zum Studium, steht euch wieder Kindergeld zu.

Nach deiner Schilderung sehe ich nichts "kindergeldschädliches".

Wenn das Kind bereits eine Ausbildung abgeschlossen hat, ist eine Beschäftigung mit über 20 Wochenstunden kindergeldschädlich z.B. neben dem Studium.

Kann man hier gut nachlesen: http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Merkblatt-Sammlung/MB-Kindergeld.pdf

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@ellaluise

Vielen Dank ellaluise, der Link war hilfreich. Jetzt habe auch ich es verstanden. Viele Grüße

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