Kann mein minderjähriger Sohn über mich Kapital in einen Wohnungskauf einbringen?
Ich beabsichtige eine Wohnung zu kaufen. Ein Teil des "Eigen"kapitals soll aus dem Vermögen meines 15 jährigen Sohnes bestehen, den Rest nehme ich als Kredit auf.
Mein Exmann (und Vater des Sohnes) und ich sind gemeinsame Verwalter des Vermögens unseres Sohnes. Wir handeln einvernehmlich.
Darf unser Sohn mit ins Grundbuch eingetragen werden? Sollte er direkt mit im notariellen Kaufvertrag aufgenommen werden, obwohl er noch minderjährig ist? Oder macht ein anschliessender Eintrag ins Grundbuch mehr Sinn?
Dürfen wir das Überhaupt?
3 Antworten
Wir handeln einvernehmlich.
aber im Eigeninteresse
Dürfen wir das Überhaupt?
Das wage ich zu bezweifeln, denn Du kannst m.W.n. nicht einfach das Kapital Deines Sohnes auf diese Weise binden.
Darf unser Sohn mit ins Grundbuch eingetragen werden?
Wenn das zulässig sein sollte, muss Dein Sohn in jedem Fall als Teileigentümer mit im Grundbuch stehen.
Bis 18 verwalten die Eltern das Vermögen. Wenn er nicht klagt ist es ok.
Meiner Interpretation nach muss der Sohn direkt mit ihm Grundbuch stehen. Sonst hättest du ja mit dem Kauf sein Vermögen geschmälert.
Der Kauf durch einen Minderjährigen muss aber durch das Familiengericht bestätigt werden. Prinzipiell dürft ihr analog zu einem Betreuer das Vermögen eures Sohnes nur in seinem Interesse verwenden. Ob das hier gegen ist muss sicher im Einzelfall angeschaut werden.
Meine Empfehlung wäre sich hier fachkundigen Rat zu holen. Insbesondere dass dein Sohn auch mit seinem Anteil am Haus für den Kredit haften muss, ist aus meiner Sicht absolut kritisch zu sehen.