Vollmacht übers Wertpapierdepot der Eltern - rechtliches Problem der Vermögensverwaltung?

Hallo,

ich habe (im Auftrag meiner Eltern) eine Vollmacht über deren Wertpapierdepot bekommen, das heißt, ich kaufe und verkaufe für diese in deren Auftrag auch Wertpapiere und überwache das Depot bzw. die Anlagen.

Das ganze ist bei einer online-Bank, wo die Kunden ihre Entscheidungen bezüglich Käufe und Verkäufe selbst tätigen und sich selbständig die Informationen einholen.

-> Ich würde dann quasi Kauf- und Verkaufentscheidungen und Mit-Beratung für meine Eltern machen (in deren Auftrag), zum Teil abgesprochen, zum Teil habe ich da sehr freie Hand weil klar ist was die Anlageziele sind und welche Risiken eingegangen werden dürfen. Sie meinen ich könne das viel besser als sie selbst und ich könne das auch besser als die Bank, wo sie vorher immer waren und nicht mehr hin wollen. Sie selber wollen und können sich nicht mehr so tief damit beschäftigen um das selbst zu machen (Anlageprodukte, Information) und sie wollen auch keinen Fremden (außerhalb der Familie) da mehr dran rumfuhrwerkeln lassen.

Nun ist es aber so: Ich bin kein zugelassener Vermögensverwalter. Ich habe zwar eine Ausbildung im Bereich Finanzen und Wirtschaft und mich privat auch sehr in die Thematik Wertpapiere eingearbeitet, aber im Grunde habe ich nur die Vollmacht über deren Depot und Konten.

Bringt mich dieser Sachverhalt in rechtliche Schwierigkeiten? (Mit einer Vollmacht selbständig Kauf- und Verkaufentscheidungen für andere übernehmen, und diese quasi vorher zu "beraten")

Das ganze spielt sich wirklich nur im engsten innerfamiliären Rahmen ab unter 3 Personen und ich bekomme da auch keine Vergütung dafür. Ich habe auch nicht vor noch weitere "Kundschaft" an Land zu ziehen.

VG, Mogli

Wertpapiere, Familie, Investment, Vermögensverwaltung, Vollmacht, Wertpapierdepot
Verwalten des Konto/Vermögen der Großeltern

Mein Großvater ist nach dem Tod meiner Großmutter mittlerweile im Altenheim. Die Wohnung wurde verkauft, und aus den Erlösen (nicht viel, aber immerhin) in Kombination mit seiner Rente wird jetzt daraus das Altenheim bezahlt. Wir wollen das Geld für ihn natürlich auch konservativ und liquide anlegen, damit es länger reicht. Ihm selber ist das ziemlich schnuppe. Ich würde gerne wissen, wie man dabei organisatorisch und rechtlich am besten vorgeht.

1) am einfachsten wäre aus meiner Sicht ein Konto mit Depot auf seinen Namen zu eröffnen, auf das meine Eltern dann Vollmacht haben. Gäbe es damit irgendwelche Probleme? Müßte dazu noch ein Art Treuhandvertrag oder ähnliches unterzeichnet werden?

2) Wenn mein Großvater meinen Eltern das Geld einfach auf deren Konto überweist ist das ja schon eine Art Schenkung bzw. vorgenommenes Erbe, oder? Auch wenn das Geld ja noch für meinen Opa ist. In Bereiche die Erbschaftssteuerpflichtig wären kommen wir da nicht annähernd, von daher wäre das wohl kein Problem. Bin mir dann aber nicht sicher, wie das mit der Aufteilung des Erbes läuft, wenn mein Großvater sterben sollte. Das Geld hätte er dann ja rein juristisch meinem Vater vermacht, oder?

Habe mich schon blöd gegoogelt und konkrete Literatur finde ich auch nicht. Vielleicht könnt ihr mir ja weiterhelfen oder es gibt ggf. doch links oder quellen?

Besten Dank für eure Unterstützung.

Markus

Erbe, Konto, Vermögen, Vermögensverwaltung

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