Kann man sich gegen die Einlösung eines Blankoschecks wehren?

1 Antwort

Also, wer einen Scheck unterschreibt, ohne vorher die anderen Angaben eingetragen zu haben, handelt grob fahrlässig.

WEr so ein Papier in die Hand bekommt und nciht ehrlich ist, hat eigentlich das große Los gezogen. Wenn er kassiert wird es für den Aussteller sehr schwer wieder an das Geld zu kommen (falls er es nciht vorher gemerkt und den Scheck hat sperren lassen.

Zwar läßt eine Bank bei Bareinlösungen ein Ausweispapier zeigen und notiert häufig die Ausweisnummer auf der Rückseite, aber der Scheckausssteller muss dem Menschen der kassiert hat den Prozeß machen.