Bearbeitungsgebühr bei Mietvertragsabschluss
Hallo, ich habe mich im November auf eine Wohnung beworben und diese auch bekommen. Leider habe ich bei der Wohnungsbewerbung den Hinweis auf eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 255,- € übersehen und unterschrieben. Diese Gebühr ist bei Mietvertragsabschluss fällig geworden. Darf eine solche Bearbeitungsgebühr verlangt werden?
Die Gebühr wird nicht von der Hausverwaltung sondern von der Immobliliengesellschaft verlangt. Die Hausverwaltung und Immobliliengesellschaft teilen sich jedoch die Adresse und die gleichen Büroräume.
Ist das rechtens oder habe ich eine Möglichkeit mich dagegen zu wehren? Bisher habe ich die Gebühr noch nicht bezahlt.
Kann mir jemand weiterhelfen?
2 Antworten
Eine Gebühr ist ein öffentlich-rechtlicher Geldleistungdarf und wird eigentlich nur von Behörde erhoben. Viele Immobilienvermittler lassen sich ein Entgeld für die Bearbeitung des Mietvertrages zahlen. 255,00€ scheint ein wenig hoch, es sei denn die Miete ist sehr hoch. Wenn der Mietvertrag unterschrieben ist bist du auf der sichern Seite. Warte doch einfach ab oder biete Ratenzahlung an.
Ich halte sie für grundsätzlich zulässig. Außerdem hast du sie noch eigens unterschrieben. Wenn es das Kleingedruckte war oder AGBs, dann sind sie möglicherweise überraschend und dich benachteiligend. Dann sind sie unwirksam. Das musst du nochmals nachprüfen, ansonsten rate ich dir unverzüglich zu einem Anwalt deines Vertrauens zu gehen.