Bearbeitungsgebühr bei Mietvertragsabschluss

2 Antworten

Eine Gebühr ist ein öffentlich-rechtlicher Geldleistungdarf und wird eigentlich nur von Behörde erhoben. Viele Immobilienvermittler lassen sich ein Entgeld für die Bearbeitung des Mietvertrages zahlen. 255,00€ scheint ein wenig hoch, es sei denn die Miete ist sehr hoch. Wenn der Mietvertrag unterschrieben ist bist du auf der sichern Seite. Warte doch einfach ab oder biete Ratenzahlung an.

Ich halte sie für grundsätzlich zulässig. Außerdem hast du sie noch eigens unterschrieben. Wenn es das Kleingedruckte war oder AGBs, dann sind sie möglicherweise überraschend und dich benachteiligend. Dann sind sie unwirksam. Das musst du nochmals nachprüfen, ansonsten rate ich dir unverzüglich zu einem Anwalt deines Vertrauens zu gehen.