Kann man einem Kunden eine Ware als Sicherungsübereignung für eine Anzahlung anbieten?

3 Antworten

Absichern kann man durch eine Sicherungsübereingnung ohne weiteres. Die Nutzung ist eine sondervereinbarung und wegen der Absicherung nicht nötig.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.

Sofern beide Vertragsparteien sich darauf einlassen.

Man kann jede Schuld sichern, durch Sicherungsübereignung, Verpfändung, Bürgschaft usw. Nur ich verstehe nicht ganz. Du willst eine Anzahlung absichern. Aber die Anzahlung ist ja eine Sicherheit für dich, also keine Schuld von dir, die zu sichern ist. Du willst somit praktisch die Sicherheit deines Geschäftspartners, weil er es so will, nochmals für ihn absichern, dass er also schlimmstenfalls seine Anzahlung wieder zurückerhält. Das ist mir neu, ist aber sicher zu machen bzw. abzusichern, wenn es der Kunde so will.