Kann man das Honorar eines professionellen Rentenberaters von der Steuer absetzen?
Mein Vater hat seinen Rentenbescheid prüfen lassen und dafür ein Honorar gezahlt. Kann er das von der Steuer absetzen?
2 Antworten

Die Finanzämter erkennen Rechtsberatungs- und Prozesskosten sowie an Rentenberater gezahlte Honorare, die im Zusammenhang mit Ansprüchen aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder aus privaten Rentenversicherungen sowie aus der betrieblichen Altersversorgung stehen, als Werbungskosten an.
BdF IV B 5-S 2255-357/97

Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Steuern
Ja, als Werbungskosten bei den Renteneinkünften.
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986