Kann man das Honorar eines professionellen Rentenberaters von der Steuer absetzen?

2 Antworten

Ja, als Werbungskosten bei den Renteneinkünften.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Die Finanzämter erkennen Rechtsberatungs- und Prozesskosten sowie an Rentenberater gezahlte Honorare, die im Zusammenhang mit Ansprüchen aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder aus privaten Rentenversicherungen sowie aus der betrieblichen Altersversorgung stehen, als Werbungskosten an.

BdF IV B 5-S 2255-357/97