Bitte ein Blick auf § 148 Abs. 1 Nr. 4 SGB III - bei Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe sind Ersparnisse für zwölf Wochen plus ein weiteres halbes Jahr benötigt, es gibt dann nur 18 Monate Geld!

Und vielleicht, wenn 45 Jahre machbar, doch neben dem ALG1-Bezug dafür sorgen, dass eine abschlagsfreie Rente ab 64+? erreichbar bleibt (falls/damit bei 63 die Mittel reichen, um dies noch abzuwarten), also einen RV-pflichtigen (Mini-)Job aufnehmen?

Zur eigentlichen Frage (über einen Wechsel in die PKV mit 60 ist ja hoffentlich nicht ernsthaft nachgedacht worden!?): Ob eine Versicherung zum von barmer genannten GKV-Mindesttarif für freiwillige Versicherung möglich ist, hängt von den Einkünften (Mieteinnahmen, Photovoltaik ...) ab - ah, da war zu dem Thema schon jemand schneller.

...zur Antwort

Die Finanzämter erkennen Rechtsberatungs- und Prozesskosten sowie an Rentenberater gezahlte Honorare, die im Zusammenhang mit Ansprüchen aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder aus privaten Rentenversicherungen sowie aus der betrieblichen Altersversorgung stehen, als Werbungskosten an.

BdF IV B 5-S 2255-357/97

...zur Antwort