So schnell wird ein Betreuer nicht abgesetzt. Du brauchst keine Sorge haben. Für eine Absetzung müssen schwerwiegende Gründe vorliegen, die in deinem Fall sicher nicht gegeben sind. Die Absetzung nimmt auch nur das Gericht vor (wie ja die Bestellung selbst!).

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Die Zahlung an den Gerichtsvollzieher befreit. Lies mal § 815 Abs. 3 ZPO. Die Bestimmung gilt entsprechend bei einer freiwilligen Zahlung wie ja wohl auch in deinem Fall.

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Ich schließe mich der Idee von wfwbinder an und würde ebenfalls an die Gemeinde schreiben und das zahlreiche Hundegebell mitteilen. Aber eigentlich geht dir ja dieses auf den Wecker. Demnach wirst du nicht viel von einer Nachricht haben, ob der Hundehalter Hundesteuer zahlt. Ich würde daher viel eher gegen das Hundegebell als Ruhestörung vorgehen.

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Du kannst von Glück sprechen, dass du das Auto heraus bekommen hast, ohne vorher zu zahlen. Kaum ein Autohaus wird lange warten, bis die Rechnung ausgeglichen ist. Ich denke dass die Mahnung spätestens binnen 2 Wochen erfolgt.

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Das sehe ich auch so wie wfwbinder und albwolf. Das geht und heißt Teilklage, wie ich informiert bin. Problematisch wäre nur, dass der 2. nicht eingeklagte Teil verjähren könnte, wenn der 1. Prozess zu lange dauert. Aber das müsstest du selber abschätzen und mit deinem Anwalt abklären.

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