Kann ich für meiner Tochter als vorgezogenes Erbe Kredit für Immobilienkauf aufnehmen und abbezahlen?

1 Antwort

Erben kann man erst wenn jemand gestorben ist. Vorher nennt man das Schenkung.

Steuerlich macht das aber keinen Unterschied. Die Rechtsgrundlage heißt nämlich Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz.

Bei Schenkungen an Kinder gibt es, alle Schenkungen der letzten 10 Jahre zusammen gerechnet, einen Freibetrag von 400.000 Euro je Elternteil.

Eine Schenkungsteuererklärung muß die Tochter abgeben. So "macht" man das mit dem Finanzamt.