Wenn Du einen eigenen Zähler hast, kannst den Anbieter wechseln. Das Ablesen des Zählers bleibt wie gehabt beim Netzbetreiber, die Rechnung bekommst vom neuen Stromlieferanten. Netzbetreiber und Stromlieferant können identisch sein, z.B. Eon.

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Wir haben vor kurzem beim Notar ein Berliner Testament erstellt. Da wurden wir vom Notar ausdrücklich darauf hingewiesen, uns in einer Klausel festzulegen, ob der überlebende Teil die Möglichkeit zum Ändern eingeräumt bekommen soll oder nicht.

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