kann das Jobcenter bei Umzug verlangen dass ich meine alte wohnung kündige?
Hallo zusammen! Ich habe gerade die Möglichkeit bekommen mit meinen 2 Kindern in einer Größere, fast gleich teure, Wohnung zu ziehen. Mein kleiner ist fast 2 mein großer fast 12, wir leben in einer 2 Zimmer wohnung in Berlin und suchen seit sehr langer Zeit nach einer größeren wohnung…hatten aber immer Pech… nun habe ich die Wahnsinns Möglichkeit bekommen einen Untermietvertrag auf unbegrenzte Zeit, mit Möglichkeit der Übernahme des Mietvertrages zu kriegen . Allerdings wird das Haus nächstes Jahr verkauft, erst dann wird sich das endgültig klären.
Ich möchte gerne zum nächstmöglichen Zeitpunkt mit meine beiden Kids in die neue wohnung ziehen, da es mittlerweile wirklich schwer ist, den Bedürfnissen beider gerecht zu werden auf so engen Raum.. und hoffe den Mietvertrag dann endgültig zu übernehmen nächstes Jahr.
meine Mutter würde von ihrer kleine Rente die Hälfte der Miete der alten wohnung bezahlen und ich würde mir einen Mitbewohner für das Jahr holen nur um die Wohnung zu behalten, falls es mit der anderen wohnung aus irgendwelchen Gründen doch nichts werden sollte.. damit ich dann nicht mit meine Kindern auf der Straße stehe und mein großer weiter auf seine echt tolle Schule gehen kann.
meine Mutter würde für das Jahr die Miete bezahlen von ihrer kleinen Rente. Quasi als Geschenk an uns alle.
das bürgeramt also natürlich natürlich nur die neue, fast gleich hohe Miete der anderen Wohnungen aufkommen..
könnte ich da Probleme kriegen? Bzw kann das bürgeramt verlangen dass ich die andere Wohnung kündige? Auch in so einer extremen Wohnungsnot wie sie aktuell in Berlin herrscht.. ich möchte einfach nur diese Chance nicht verlieren… ich danke euch schon mal im Voraus!
1 Antwort
nun habe ich die Wahnsinns Möglichkeit bekommen einen Untermietvertrag auf unbegrenzte Zeit, mit Möglichkeit der Übernahme des Mietvertrages zu kriegen .
Glaubst Du wirklich, dass ein Vermieter einem derartigen Untermietvertrag zustimmt - bzw. Du später als Nachmieterin in Betracht kommst, wenn der Vermieter bei einer Neuvermietung die Möglichkeit hat, die Miete vermutlich deutlich anzuheben, so dass diese folgend nicht mehr in der Angemessenheitsgrenze liegt?
Desweiteren - wenn Du Deine bisherige Wohnung behältst, wird eine Zweitwohnungssteuer zu entrichten sein.
Bei einer Mietwohnung beträgt die Steuer m.W.nach seit 2019 15% der Netto-Kaltmiete -
ich würde mir einen Mitbewohner für das Jahr holen nur um die Wohnung zu behalten,
auch das ist nur mit Zustimmung des Vermieters möglich und der wird einem solchen Untermietverhältnis ( 2-Zimmerwohnung ) wegen Überbelegung eher nicht zustimmen.
Wie sollte denn das Bürgeramt davon Kenntnis nehmen, dass Du in Berlin noch eine weitere Wohnung angemietet hast, soweit Du dort nicht mehr gemeldet bist?
Na durch mich! Ich möchte das doch offiziell machen!
Meine Frage ist dann quasi ob sie mir verbieten können das zu machen? Sorry wenn das schwammig formuliert war.. es geht maximal um noch ein halbes Jahr bedarf dann arbeite ich wieder..
Jobcenter nicht das bürgeramt .. sorry nochmal für die ganze Verwirrung
Danke Dir schon mal, das weiss ich alles. Also ich kann dir sagen dass ich nicht vorhaben nächstes Jahr noch BürgerGeld zu beziehen. Ich werde dann wieder arbeiten. Wenn der Mietpreis sich erhöht ist das also kein Problem und auch die Steuer kann gezahlt werden. Und meine Hausverwaltung hat auch schon zur Untermiete zugestimmt.
meine Frage ob das bürgeramt die Kündigung verlangen kann ist aber immernoch nicht beantwortet.. aber danke für deine Antwort!