Jobcenter Einkommensnachweis - muss ich das ausfüllen lassen?

1 Antwort

Wenn Du für das JC nachvollziehbar ( Vorlage Arbeitsvertrag ) z.B. ab Dezember eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufgenommen hast, so hat das JA jedoch Anspruch auf Erstattung der für Dich für Dezember ( im Voraus Ende November ) gezahlten Leistungen .... anteilige Miete + der Regelsatz 345 Euro .

Darüber hinaus kannst Du Dich auf den Standpunkt stellen, dass Du mit Deinen Eltern zwar noch in häuslicher Gemeinschaft lebst - sprich mit diesen in etwa eine WG bildest, in der jede "Partei" wirtschaftlich getrennt - voneinander unabhängig lebt. Weitere Nachweise können dann nicht mehr gefordert werden.

Bedeutet für die Zukunft .... Du musst prozentual zu Miete und Nebenkosten beitragen - 3 Personenhaushalt = Du übernimmst ein Drittel der Wohnnkosten .... und natürlich auch Kosten für Haushaltsstrom Internet und ähnliches.

Achtung ... Du gehörst nicht mehr zur BG - dann bist Du im Gegensatz zu Deinen leistungsbeziehenden Eltern nicht mehr vom Rundfunkbeitrag befreit - musst also zukünftig die Kosten von monatlich 17,50 Euro für den Rundfunkbeitrag komplett übernehmen.... im Falle X ( Du kommst Deiner Zahlungsverpflichtung nicht nach ) .... der Beitragsservice kann bis zu knapp 4 Jahre rückwirkend Beiträge einfordern.