Ist Wohnungseigentümer zur Vermietung seiner Wohnung verpflichtet?
Frohe Weihnachten erst einmal vorneweg. Und jetzt zur Frage. Meine Tante besitzt ein Mehrparteienhaus, in dem eine Wohnung leer steht. Offenbar ist sie nicht auf das GEld aus den Mieteinnahmen angewiesen, jedenfalls will sie nicht unter allen Umständen vermieten, weil ihr einige Kandidaten nicht gefielen. Darf sie die Wohnung einfach leer stehen lassen, auch wenn es INteressenten gibt? oder ist man als Wohnungseigentümer wirklich zur Vermietung verpflichtet? Sie meinte nämlich, dass man das dauerhaft nicht machen dürfte. Danke für eure Antworten und schöne Feiertage noch.
1 Antwort
Leerstand von Mietwohnungen kann ein Bussgeld zur Folge haben:
Ein generelles Zweckentfremdungsverbot gilt für Sozialwohnungen.
Zweckentfremdung liegt übrigens auch dann vor, wenn der Eigentümer eine Wohnung - zum Beispiel aus spekulativen Interessen - verfallen lässt oder längere Zeit leer stehen lässt, obwohl sie vermietbar wäre.
Beispiel München:
Durch die Zweckentfremdungssatzung sollen alle Maßnahmen verhindert werden, die dem Wohnungsmarkt Wohnraum entziehen.
Eine Zweckentfremdung liegt beispielsweise vor, wenn Wohnraum
beruflich oder gewerblich genutzt wird,
abgebrochen wird,
länger als 3 Monate leer steht.
Daher besteht für diese Maßnahmen eine Genehmigungspflicht. Eine ungenehmigte Zweckentfremdung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Bußgeld bis zu 50.000,- Euro geahndet werden kann.