Ist Gartenpflege gleich Nutzungsrecht für den Garten?
Hallo, es geht um eine Immobilie die von mir vermietet wird. Es geht um zwei Wohungen, eine im Erdgeschoss die andere im 1. Stock. Bis lang war es s geregelt, dass der Mieter im Erdgeschoss sich um den Garten gekümmert hat. Die Mieter im Obergeschoss haben den Garten weder genutzt noch gepfelgt. Jetzt ziehen aber neue Mieter in die obere Wohung ein und diese würde gerne den Garten nutzen. Im Vertrag steht nur, dass der untere Mieter den Garten pflegen muss, allerdings steht nichts von Nutzungsrechten. Bedeutet dies nun, dass nur der der den Garten auch pflegt ihn nutzen darf oder beide? Oder müsste der obere Mieter mehr zahlen, weil der andere den Garten ja schon pflegt?
Kann mir jemand hierbei aushelfen? Als ich zum ersten Mal vermietet habe, kam die Frage nicht auf weil der obere Mieter den Garten gar nicht nutzen wollte...
2 Antworten
Um Ärger und Streit zu vermeiden würde ich das schriftlich im Mietvertrag so festhalten das beide Partein den Garten Nutzen können, wenn beider zur gleichen Teilen auch Pflegen. Wir kennen es ja das es sehr schnell zum Streit kommen kann wenn das nicht schriftlich vorliegt und den Ärger kann man sich da wirklich Sparen.Man kann es aber auch so Regeln das der neue Mieter da ein paar EURO mehr Zahlt für die Nutzung von den Garten wenn der untere Mieter den Garten allein Pflegt.
Also wenn im Mietvertrag der Erdgeschosswohnung das alleinige Nutzungsrecht am Garten steht, dann besteht auch keine Chance (es sei denn, es gibt eine Einigung mit den dortigen Mietern), den anderen Mietern das Nutzungsrecht am Garten einzuräumen. Sollte es jedoch dergleichen nicht geben, kannst du natürlich dieses Nutzungsrecht auch den neuen Mietern einräumen. Sie würden sich dann im Gegenzug natürlich auch an der Pflege des Gartens beteiligen müssen. Ich würde in diesem Fall vorschlagen, dieses in einem Gespräch mit den Mietern zu klären.