Ist eine Pfändung von Steuerrückzahlungen zulässig?

2 Antworten

Pfändung ist zulässig! ABER: Das Finanzamt nimmt eine Anzeige der Pfändung nicht an. Das wiederum bedeutet, dass der Empfänger einer Steuerrückzahlung grundsätzlich frei ist, dem Finanzamt eine andere Kontonummer anzugeben als von der Bank oder Person, die gepfändet hat und das Finanzamt wird dem folgen.

Natürlich. Nur muss der Gläubiger wissen, wann der Schuldner eingereicht hat, denn sonst snd ja beim Finanzamt keine Ansprüche. Wenn dort ncihts anliegt, kann man keine Pfändung auf Vorrat für die nächsten 3 Jahre hinschicken.