Ist eine Anweisung zur zusätzlichen Rufbereitschaft rechtens?

2 Antworten

Sorry, sinnbefreite Frage!

Der Notdienst/die Rufbereitschaft muss besetzt werden.

Fällt jemand krankheitsbedingt aus, muss halt jemand anderes einspringen, logisch!!!

Gute Firmen planen sowas ein, es gibt dann die Rufbereitschaft und parallel die Ersatzrufbereitschaft.

Dann kann jeder MA entsprechend planen bzw. kann sich darauf einstellen, dass was dazwischen kommen kann.

einer muß den Dienst ja übernehmen, und Krankheit kann man eben nicht planen.

Tom12143 
Fragesteller
 19.06.2023, 18:46

Man hat ja schon genug eigenen Dienst zu leisten.......

Die MA die diesen übernehmen könnten, werden immer weniger und man kann ja nicht verlangen, daß man immer einspringt.

Da braucht man sich in seiner Freizeit ja nichts mehr vorzunehmen.

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