Ist ein Abstellplatz für Fahrräder auch ein Garagenstellplatz für Grundsteuererklärung?
Beim Ausfüllen der Grundsteuererklärung als Vermieter kam mir folgende Frage:
Auf dem Grundstück, das ich vermiete stehen drei Garagen. Zwei werden vermietet, die dritte dient als Abstellraum (hauptsächlich Fahrräder) für die Mieter.
Sind nun 2 oder 3 Garagenstellplätze bei der Grundsteuererklärung anzugeben? Falls 2, müsste ich die Nutzfläche erhöhen?
2 Antworten
Die Nutzfläche musst du nicht erhöhen, die hat sich ja nicht geändert. Es sind immernoch 3 Garagen für "die Unterstellung von Fortbewegungsgegenständen" das können autos, roller, bikes, räder egal was sein
"Auf dem Grundstück, das ich vermiete stehen drei Garagen."
Dieser Satz enthält doch bereits die Antwort!!!
Eine Garage ist und bleibt eine Garage, selbst wenn Du dort drin eine Maschine aufstellen würdest!