Bis zu 2 Jahren nach dem Kauf muss immer der Verkäufer bei Defekten dafür sorgen, dass das Teil repariert oder ausgetauscht wird, ohne dass dem Käufer Kosten entstehen.

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Sowie ich weiß, muss im Prospekt ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass ein Animations-/Abendprogramm in deutscher Sprache angeboten wird. Ansonsten reicht die Landessprache und/oder Englisch.

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Das stimmt so nicht ganz. Krankengeld wird für längstens 78 Wochen bezahlt, aber vom Beginn der Arbeitsunfähigkeit an gerechnet. Hierzu zählen auch die Lohnfortzahlungen und Reha-Maßnahmen.

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Die Augendruckmessung ist keine Kassenleistung mehr. Die Untersuchung muss aber nur selbst bezahlt werden, wenn der Augendruck normal ist. Ist der Druck so hoch, dass er behandelt werden muss, übernimmt die Kasse die Kosten der Messung und Behandlung.

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Der Vermieter kann sich auf eine vorzeitige Kündigung einlassen, muss es aber nicht. Er kann auf Erfüllung des Mietvertrages bestehen. Hier hilft nur das Verhandeln mit dem Vermieter, vielleicht akzeptiert er einen Nachmieter?

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Solche Schäden können über eine Firmenversicherung abgedeckt sein, also erst mal an den Arbeitgeber wenden. Gibt es keine, zahlt die private Haftpflicht des Kollegen, gibt es keine, zahlt der Kollege selbst.

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Nein, wenn die Behandlung erst nach dem 18. Lebensjahr beginnt, zahlt die Kasse nicht mehr. Falls sie die Zähne richten lassen will, muss sie das allein zahlen.

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Den Jungen wird zwar eine Mitschuld treffen, er wurde ja vor dem Hund gewarnt, Eine Schmerzensgeldforderung Ist aber sicherlich gerechtfertigt, der Besitzer hätte den Hund wegsperren müssen.

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"Eine verbotene Benutzung eines Mobiltelefons durch einen Fahrzeugführer liegt nach einer Entscheidung des OLG Hamm nicht vor, wenn das Fahrzeug vor einer Rotlicht zeigenden Ampel steht und der Motor ausgeschaltet ist."

Habe ich gefunden bei:www.kostenlose-urteile.de/Handy-darf-bei-abgeschaltetem-Motor-vor-roter-Ampel-benutzt-werden.news5456.htm

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Egal, ob diese Klausel wirklich rechtswirksam ist oder nicht, mit dieser Begründung kann er überhaupt keine Mieterhöhung durchsetzen.

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Arbeitgeber dürfen einen gewissen Kleidungsstil vorgeben, beteiligen an den Kosten müssen sie sich nicht. Die Kleidung kann ja auch privat getragen werden.

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Die Beweislast liegt hier beim Handwerker. Nur wenn er nachweisen kann, dass er fehlerfrei gearbeitet hat, hat er auch Anspruch auf die Zahlung. Das dürfte ihm in diesem Fall aber schwer fallen.

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Die Zahlungen werden in diesem Fall als Tilgungen zum Vermögensaufbau gesehen, die Hartz-IV Empfängern nicht zustehen. Bei einer normalen Mietzahlung, auch an die Eltern, wäre das anders.

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