Ist auf einen "Eingliederungszuschuss für Ältere" USt. u. EKSt. zu zahlen zahlen ?

1 Antwort

zuschüsse von dritter Stelle sind Umsatzsteuerfrei. Bei der Einkommensteuer jedoch wirken Sie sich erhöhend aus, da ich annehme das es hier um einen Unternehmer geht der jemanden einstellen möchte. Zu buchen wäre nach SKR 03 wie folgt:

Bank an Erlöse (ohne Umsatzsteuer)

EnnoBecker  25.04.2013, 13:11

Zu buchen wäre nach SKR 03 wie folgt:

Mal abgesehen davon, dass "Erlöse" hier falsch ist. Wie bucht man denn im SKR04?

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EnnoBecker  25.04.2013, 13:23

Das sehe ich ja jetzt erst:

zuschüsse von dritter Stelle sind Umsatzsteuerfrei.

Nein. Sind sie nicht. Zuschüsse sind überhaupt nicht Gegenstand der Umsatzsteuer und können daher nicht steuerbefreit werden.

Deine Aussage ist so ähnlich, als würde man sagen, dass der Kauf von Äpfeln erbschaftsteuerfrei wäre.

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