Inwieweit ist eine Lohnabrechnung bindend?
Hallo,
Mein Arbeitgeber hat mir im Dezember 22 einen Inflationsausgleich laut Lohnabrechnung gewährt, ich habe diesen aber niemals ausgezahlt bekommen, von Seiten des Arbeitgebers wurde er auch nie revediert. Es kam schonmal mal eine falsche Abrechnung, habe aber sofort eine Korrektur erhalten und man hat sich für den Fehler entschuldigt. Gilt hier die Verjährungsfrist von drei Jahren?
2 Antworten
Erstmal deinen Kontoauszug und deine Abrechnung nehmen, beim der Personalleitung vorlegen und nachfragen, warum du so wenig Geld ausbezahlt bekommen hast.
"Gilt hier die Verjährungsfrist von drei Jahren?"
Das musst Du in Deinem AV nachlesen!
Der AG darf die Verjährungsfrist verkürzen. Üblich sind 3 bis 6 Monate. Dieses ist auch rechtlich zulässig!
Ist die Verjährungsfrist wirksam im AV verkürzt, gilt das für beide Parteien, also für den AN und dem AG!
Ansonsten, wenn nicht verkürzt, dann 3 Jahre.
Ich meinte eigentlich nicht wie lange ich das Recht habe es einzufordern, sondern wie lange der Arbeitgeber Zeit hat es zurück zu ziehen.