Inwieweit ist eine Lohnabrechnung bindend?

2 Antworten

Erstmal deinen Kontoauszug und deine Abrechnung nehmen, beim der Personalleitung vorlegen und nachfragen, warum du so wenig Geld ausbezahlt bekommen hast.

"Gilt hier die Verjährungsfrist von drei Jahren?"

Das musst Du in Deinem AV nachlesen!

Der AG darf die Verjährungsfrist verkürzen. Üblich sind 3 bis 6 Monate. Dieses ist auch rechtlich zulässig!

Ichwissnax 
Fragesteller
 02.07.2023, 12:23

Ich meinte eigentlich nicht wie lange ich das Recht habe es einzufordern, sondern wie lange der Arbeitgeber Zeit hat es zurück zu ziehen.

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Alarm67  02.07.2023, 12:34
@Ichwissnax

Ist die Verjährungsfrist wirksam im AV verkürzt, gilt das für beide Parteien, also für den AN und dem AG!

Ansonsten, wenn nicht verkürzt, dann 3 Jahre.

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