Interessengemeinschaft Garagenhof (10 Garagen)?

3 Antworten

Auch bei PV-Anlagen müss die Gebäudehöhe eingehallten werden, bei Grenzbebauung. Also nachschauen im B-Plan ob eine maxmal Zulässige Höhe definiert ist für Grenzbebauung.

Eine Solarinsel, was ist das? Sind das aufgeständerte Module oder ist das eine Dreheinrichtung für Solarmodule. Wird eine Inselanlage also nicht mit dem Stromnetz verbunden.

bigmama67 
Fragesteller
 17.06.2021, 13:14

Bei der Anlage handelt es sich um aufgeständerte Solarpanelen die zwei Solarbatterien speisen und nicht am Stromnetz angeschlossen werden. Laut dem Bauamt müssen wir 1,65m zum Nachbargrundstück abstand halten.

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Da dürfte es doch eine Teilungserklärung oder ähnliches geben wo derartige Dinge geregelt sind. Von dir ist doch höchstens die Garage und nicht die Zufahrt. Daher müsstest du Mitglied einer Eigentümergemeinschaft sein.

bigmama67 
Fragesteller
 17.06.2021, 13:18

Es gibt bezüglich der Garagen keine Teilungserklärung. Die Garagen wurde damals einzeln Verkauft und es gibt nur eine Interessengemeinschaft zu 10Teilen und wir haben 1 Teil(Parzelle)

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Ihr wollt nur eure eigene Garage bebauen? Dann sind die anderen nicht tangiert.

Wenn ihr natürlich das Dach von jemand anders bebauen wollt, braucht ihr dessen Zustimmung, die er euch tendenziell nicht geben wird. Ist ja seine Garage, deren Dach er tendenziell auch nützen kann oder dessen Rechtsnachfolger sie nützen könnte.

Deine Fragestellung gibt auch her, dass die ganze Interessengemeinschaft auf der Ganzen Garage etwas installieren möchte. Dann wären alle gleich beteiligt und es wird von der Abwicklung und steuerlich - weil alles aufgeteit werden muss - nicht so einfach.

War das richtige dabei? Bitte erkläre dein Problem.

Ich verstehe also dein Problem nicht wirklich.