Garage von Haus trennen, geht das?

1 Antwort

Warum fragst Du jetzt hier? Als Ihr damals dem Teilverkauf der Immobilie zugestimmt habt, war Euch doch genau dieser Sachverhalt bekannt. Als der Bauantrag gestellt und genehmigt wurde, gab es ja nur einen Eigentümer und eine Flurnummer. Durch einen Teilverkauf wird diese Baugenehmigung ja nicht ungültig! Sie besitzt Bestandsschutz.