Hallo ich bin bald in insolvenz wollte mor gerne ein neues handy mot vetrag.
Du hast den Sinn einer Insolvenz scheinbar noch nicht ganz verstanden...
Hallo ich bin bald in insolvenz wollte mor gerne ein neues handy mot vetrag.
Du hast den Sinn einer Insolvenz scheinbar noch nicht ganz verstanden...
030 208778441
Ein schriftlicher Vertrag muss im Regelfall auch schriftlich und unter Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Habt ihr einen schriftlichen Vertrag? Wenn ja, dann zunächst diesen Vetrag prüfen und entsprechend handeln.
WhatsApp ist keine Schriftform, wenn überhaupt, dann (eine) Textform.
Abwarten, noch gibt's ja mal gar nix oder?
Wie wäre es damit, sich mit dem Gläubiger zu einigen und den fälligen Betrag - evtl. in Raten - zu zahlen? Leider geht aus Deinen Schilderungen nicht hervor, was jetzt genau das Problem ist?
Ist das Verfahren abgeschlossen, also ein rechtskräftiges Urteil gesprochen?
Die Aufhebung der Beschlagnahme ist geboten, sobald die beschlagnahmten Gegenstände nicht mehr für Zwecke des Strafverfahrens benötigt werden.
Das ist im Regelfall mit Rechtskraft eines Urteils, also dem Ende des Prozesses der Fall. Die Herausgabe der beschlagnahmten Gegenstände ist Sache der Staatsanwaltschaft, nicht des Gerichts oder der Polizei.
Lass es besser, Du verstößt damit sehr wahrscheinlich gegen Marken-Rechte...
Pass auf, wenn es WIRKLICH nur um eine nicht abgegebene Vermögensauskunft geht, müsst ihr das so schnell wie möglich nachholen! Sollte es andere Gründe für eine Inhaftierung geben, kannst Du die nächsten Zeilen natürlich ignorieren...
§ 802i ZPO Vermögensauskunft des verhafteten Schuldners(1) 1 Der verhaftete Schuldner kann zu jeder Zeit bei dem Gerichtsvollzieher des Amtsgerichts des Haftortes verlangen, ihm die Vermögensauskunft abzunehmen. 2Dem Verlangen ist unverzüglich stattzugeben; § 802f Abs. 5 gilt entsprechend. 3Dem Gläubiger wird die Teilnahme ermöglicht, wenn er dies beantragt hat und seine Teilnahme nicht zu einer Verzögerung der Abnahme führt.
(2) 1 Nach Abgabe der Vermögensauskunft wird der Schuldner aus der Haft entlassen. 2§ 802f Abs. 5 und 6 gilt entsprechend.
(3) 1 Kann der Schuldner vollständige Angaben nicht machen, weil er die erforderlichen Unterlagen nicht bei sich hat, so kann der Gerichtsvollzieher einen neuen Termin bestimmen und die Vollziehung des Haftbefehls bis zu diesem Termin aussetzen. 2§ 802f gilt entsprechend; der Setzung einer Zahlungsfrist bedarf es nicht.
Von Deinem Lohn bleibt Dir IMMER ein unpfändbarer Anteil. Gemäß der aktuellen Tabelle (2020) darf bis zu einem Netto-Verdienst von 1.179,99 gar nichts gepfändet werden.
Trotzdem wird es natürlich geprüft, bei Dir dann aber sicher nichts gepfändet...
Sprich in jedem Fall mit dem Arbeitgeber darüber, denn lieber offen damit umgehen.
Übrigens ist das auch KEIN Kündigungsgrund... ;-)
Ignorieren, er hat ganz miese Chancen mit einer eventuellen Klage, es sei denn Du hast ihm schriftlich zugesichert, dass nur ER den Artikel bekommt. Dann könnte er unter Umständen Schadenersatz einklagen, was bei der Kaufsumme aber absoluter Schwachsinn wäre. Bleib locker, da kommt genau gar nichts...
Ich lasse die moralischen Fragen jetzt einfach, auch wenn ich mir in etwa vorstellen kann, was Du Dir wünschst, muss ich das nicht gut finden.
Was für ein Eintrag steht denn in der Schufa? Es gibt unterschiedlich "harte" Einträge. Ist die Forderung von seinerzeit erledigt?
Wenn Dein Mann glaubhaft versichert (Eidesstattliche Versicherung), dass er kein Geld hat, muss er auch nicht in Erzwingungshaft! Das ist doch grober Unfug!
Entweder fehlt hier ein großer Teil der Geschichte oder Dein Mann hat schlicht versäumt, dem Gläubiger seine finanziellen Verhältnisse offenzulegen.
Was genau fehlt an der Geschichte?
Hat ein Minijobber keine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung, kann er mehrere 450-Euro-Minijobs nebeneinander ausführen, wenn er insgesamt nicht mehr als 450 Euro monatlich verdient. Überschreitet er die Verdienstgrenze insgesamt, sind alle Jobs versicherungspflichtig – und damit keine Minijobs
Werde ich jetzt niemals mehr PayPal benutzen können?
Nicht mit diesem Konto, denn es ist auf der Blacklist. Mit einem anderen Konto ginge das, aber wer will schon PayPal? ;-)
Wenn Deine Bank sagt, dass das Geld auf dem anderen Konto zugestellt wurde, dann wird sie Dir das schriftlich geben. Damit gehst Du zu Deinem Gegenüber und lässt Dir erklären, was er mit dem Geld gemacht hat! Hier will Dich jemand verarschen!
Warum fragt ihr denn nicht die Dame einfach noch einmal, welchen Zettel sie genau braucht? Ist die plötzlich nicht mehr da?
Also den genannten Fakten nach (und hier bin ich sehr skeptisch) hast Du EINE Rate genau EINEN Tag zu spät gezahlt und er legt sofort das Amt nieder, behält bereits bezahlte Raten und schickt Dir eine Rechnung?! Das ganze ohne Vertrag, nur eine Vollmacht?
Warst Du wirlich bei einem echten Anwalt?!
Falls ja, geh zum Nächsten, denn das klingt doch alles sehr abenteuerlich und wenig vertrauenswürdig.
Also wenn Du Hilfe erwartest, solltest Du die Fakten kennen. In Anbetracht des Betrages, der hier zur Debatte steht, klingst Du sehr entspannt...
Zunächst würde ich mal versuchen herauszufinen, wer veräumt hat, den Schaden so zu beheben, dass Dir/Euch keine Nachteile entstehen. Es gibt also auch hier einen Verursacher, was evtl. zuerst zu prüfen ist. Dieser wäre in dem Fall derjenige, der evtl. Schadensersatz leisten muss.
Sollte das scheitern, kannst Du Dich noch immer mit der Schadensregulierung im Rahmen Deiner Eigentumsverhältnisse auseinandersetzen.
Nein, der Schaden ist NICHT durch eine Gebäudeversicherung abgedeckt, siehe auch hier.
Sollte es also dazu kommen, dass Du auf dem Schaden sitzen bleibst, solltest Du zuerst versuchen Dich gütlich mit der Eigentümergemeinschaft zu einigen und den Schaden "zu verteilen". Schließlich gehört die Dachrinne nicht Dir alleine und die Verpflichtung zur ordnungsgemßen Erhaltung obliegt allen, incl. der Hausverwaltung!
Sollte alles scheitern, wird nur ein Anwalt helfen können.
Schau mal hier, aber Gas geben, Du hast nur 4 Wochen. ;-)