Inkassoverfahren von coeo: was tun?

1 Antwort

Zunächst solltest du mal Posten für Posten hier nennen

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damit man einen genauen Überblick hat, was genau wie gefordert wird.

Wer oder was "ProfiWIN GmbH" sein soll, kann man nur erahnen, wenn man im Internet etwas Recherchiert. Hier scheint es um Glücksspiel zu gehen, in welchem Zusammenhang (vll. Telefonisch?), lässt sich nicht näher aus den Informationen schließen.

Wenn die Forderung aus 2019 ist und bis dato noch kein gerichtliches Verfahren läuft, gäbe es 2 Optionen die man machen kann:

  • Nicht reagieren und hoffen, dass 2022 nichts gerichtliches von denen kommt. Weil dann wäre die Forderung zum 01.01.2023 verjährt
  • Widersprechen - da kein Vertrag o.ä. bekannt ist

Davon abgesehen erfüllt das Inkasso seinen Informationspflichten sowieso nicht, damit wäre die Forderung sowieso ungültig. Ohne eine in Original unterschriebene Forderungsvollmacht, dem Vertrag den man eingegangen sein soll, kann man nichts prüfen.

Woher ich das weiß:Hobby – GF.net Inkasso-Experte - mit langjähriger Inkassoerfahrung.
mordriddd 
Fragesteller
 18.08.2022, 13:39

04.06.2019 Gewinnspiel-Service 60,00 €
30.09.2019 Mahnspesen 10,00 €
22.10.2019 Mahnspesen 5,00 €
19.11.2019 Inkassovergütung und Auslagenpauschale gemäß Nr. 2300,7002 VV RVG 70,20 €
14.01.2020 Auskunftskosten 2,50 €
04.06.2020 Gewinnspiel-Service 60,00 €
15.04.2021 Mahnspesen 10,00 €
11.05.2021 Mahnspesen 5,00 €
15.04.2022 Einigungsgebühr gemäß Nr. 1000 VV RVG, § 31b RVG 34,30 €
18.08.20224,12 % (5,00 Prozentpunkte über Basiszinssatz) aus 60,00 7,83 €
18.08.20224,12 % (5,00 Prozentpunkte über Basiszinssatz) aus 60,00
5,36 €
Saldo 270,19 €

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Comp4ny  18.08.2022, 13:51
@mordriddd

Mutige Forderung.

30.09.2019 Mahnspesen 10,00 €
22.10.2019 Mahnspesen 5,00 €

Unzulässig.
Es sei denn du hast mind. 15 schriftliche Post vom Gläubiger erhalten.
Wobei wenn nein, dann unzulässig und sowieso nachweispflichtig.

19.11.2019 Inkassovergütung und Auslagenpauschale gemäß Nr. 2300,7002 VV RVG 70,20 €

War damals schon zu hoch und hier ist nicht klar ersichtlich wie sich die Forderung zusammensetzt. Man könnte hier auf 15,00 € Inkassogebühr und 3,00 € Auslagen runterbrechen, gemäß BGH Urteil aus 03/2019.

04.06.2020 Gewinnspiel-Service 60,00 €
15.04.2021 Mahnspesen 10,00 €
11.05.2021 Mahnspesen 5,00 €

Das wird hier jetzt interessant.
NOCHMAL auf den Tag genau 60 € für eine Dienstleistung und weitere mind. 15 Briefe? Insgesamt also über 30 Mahnbriefe? Wohl kaum.

15.04.2022 Einigungsgebühr gemäß Nr. 1000 VV RVG, § 31b RVG 34,30 €

Wieder auf den Tag genau rein zufällig eine Einigungsgebühr ohne Einigung?

18.08.20224,12 % (5,00 Prozentpunkte über Basiszinssatz) aus 60,00 7,83 €
18.08.20224,12 % (5,00 Prozentpunkte über Basiszinssatz) aus 60,00
5,36 €

Und das wäre sowieso unzulässig, da Kostenverdopplung und die Berechnung wäre erst recht falsch. Da man hier ja offenbar von 1. Forderung spricht, fallen auch nur 1x Zinsen auf die HF an, die aber nicht bei 60 oder 120 € liegt. Sondern tatsächlich bei 150 € wenn die Mahngebühren rechtens wären.

  • Zusammenfassend:

Das ist ein schlechter Scherz, selbst für COEO-Verhältnisse.
Hier würde ich ohne weitere Ankündigung eine Strafanzeigen wegen gewerblichen Betruges stellen und eine Dienstaufsichtsbeschwerde beim zuständigen Amtsgericht einleiten.

Ich habe mir eben auch die AGB's durchgelesen, in denen steht:

Was die für AGBs haben, ist relativ egal und eine andere Baustelle.
Da wird man sicher auch viele Fehler finden.

Aber interessant ist auch, was die eig. als Leistung machen.
Zitat:

Ja, ich spiele zu den Teilnahmebedingungen und Datenschutzbestimmungen mit und beauftrage Profiwin, mich mindestens 2 Jahre lang jeden Monat bei 200 der besten Gewinnspiele anzumelden.

Das heißt die selber sind keine Gewinnspielseite, sondern nur Vermittler.

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mordriddd 
Fragesteller
 18.08.2022, 14:04
@Comp4ny

Okay alles klar!
Ja, das kommt mir auch alles sehr merkwürdig vor.

Wie wirkt sich das jetzt allerdings auf die zu leistenden kosten aus? Bzw. was ist dann nun wirklich zu zahlen (ohne Strafen auferlegt zu bekommen) ?

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Comp4ny  18.08.2022, 14:08
@mordriddd

Erstmal muss geprüft werden, ob die Forderung überhaupt berechtigt ist. Sprich ob man die Dienstleistung in Anspruch genommen hat. Wenn nein, muss man nichts zahlen.

Da man pro Jahr 60 € bezahlen muss, man hier doppelt abkassieren will, kommt auch das wieder nicht hin, sondern wären die erneuten 60 € erst 2021 fällig gewesen und nicht 2020.

Strafanzeige stellen und per FAX mit Sendungsnachweis oder per Einschreiben mit Rückschein der Forderung widersprechen wenn man darauf reagieren will. Ansonsten nur die Anzeige.

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mordriddd 
Fragesteller
 18.08.2022, 14:20
@Comp4ny

Naja die möchten die 60€ (für ein Jahr) im Voraus haben, deswegen die doppelte Berechnung

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Comp4ny  18.08.2022, 18:43
@mordriddd

Die Kernfrage bleibt ja noch offen: Besteht diese Forderung zu Recht?

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mordriddd 
Fragesteller
 18.08.2022, 13:42

Ich habe mir eben auch die AGB's durchgelesen, in denen steht:
§ 4 - Vergütung / Leistungsbeginn

Nach erfolgreicher Anmeldung ist der Teilnehmer verpflichtet, der Profiwin GmbH die für die Teilnahme an Profiwin.de anfallende Vergütung in Höhe von 5,- Euro pro Monat zu zahlen (inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer).

Die Zahlung der Teilnahmegebühr kann per Überweisung oder per Bankeinzugsverfahren erfolgen.

Bei Überweisung hat der Teilnehmer den Mitspielbeitrag in Höhe von 60,- Euro für 12 Monate Teilnahme an Profiwin.de im Voraus auf das Konto der Profiwin GmbH zu überweisen. Die aktuellen Bankverbindungen sind dem Impressum zu entnehmen.

Beim Bankeinzugsverfahren wird der Betrag in Höhe von monatlich 5,- Euro vom angegebenen Konto des Teilnehmers eingezogen. Die Bankgebühren, im Fall der Nichteinlösung oder Rückbuchung wegen Widerspruchs, trägt der Teilnehmer.

Der Vertrag über die Teilnahme bei Profiwin.de kommt zustande, wenn der Nutzer den Anmeldevorgang mit dem Absenden des ausgefüllten Anmeldeformulars durch Drücken des Button "Jetzt anmelden" erfolgreich abgeschlossen hat.

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