IKEA - falsch geplant durch Mitarbeiter, Folge: Unfall?

3 Antworten

Die Aufbauanleitung weist genau aus, welche Teile für den Schrank erforderlich sind. Wenn für die Tür drei Scharniere vorgesehen sind, dann sind dort auch drei ausgewiesen. Die Planung der Küche erfolgt nach einem Baukastensystem. Die Servicemitarbeiter können hierbei nicht über die Anzahl der Scharniere in der Planung entscheiden, sondern sie ist durch das Baukastenelement vorgegeben. Hast Du nur zwei, in der Anleitung stehen aber drei, so wäre das zu reklamieren gewesen.

Daher gehe ich hier von einem klaren Aufbaufehler und einer fehlenden Sorgfältigkeit bei der Verwendung der Aufbauanleitung aus. Da ich selbst schon eine Menge Schränke von IKEA und anderen Möbelhäusern aufgebaut habe, gehe ich sogar davon aus, dass diese Art von Scharnieren von Dir nicht korrekt befestigt wurde. Das vollständige Einrasten der Sicherung ist erforderlich, um das Scharnier zusammenzuhalten. Die Stellschrauben müssen fest angezogen sein. Davon war wohl etwas nicht gegeben.

"Sehe ich das richtig, dass die Verantwortung hier - trotz Selbstaufbau - bei IKEA liegt"

Das siehst Du zunächst einmal falsch!

Denn es muss ja zunächst einmal ausgeschlossen werden, dass ihr einen Fehler bei der Montage gemacht habt!

Ihr solltet, wenn sich das für euch rechnet, über einen Anwalt/über das Gericht ein selbständiges Beweisverfahren einleiten, also ein neutrales Sachverständigengutachten einfordern.

Aber das ist teuer und ihr geht in Vorleistung!

Was sagt denn IKEA zu der Geschichte?

1,20 ist keine besonders hohe Tür bei Ikea

Da reichen 2 Scharniere

Wer hat die Möbel zusammengebaut ?

Bei Selbstaufbau keine Chance

War es der Aufbauservice stehen die Chancen schlecht

02.12.2021 — Ikea zählt zu Deutschlands beliebtesten Möbelhändlern. ... Denn auch Task Rabbit lehnt die Übernahme jeglicher Haftung in den AGB ab.

https://www.stern.de/amp/wirtschaft/news/taskrabbit--warum-ikeas-montageservice-in-der-kritik-steht-30931742.html

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Das Recht auf Schadenersatz

Hat der Händler den Mangel zu vertreten, können Sie außerdem einen Schadensersatzanspruch statt der Leistung geltend machen. Auch hierzu ist in der Regel zunächst eine vergebliche Nacherfüllung bzw. erfolglose Nachfristsetzung erforderlich. Legt der Verkäufer jedoch dar, dass er den Mangel bzw. die vergebliche Nacherfüllung nicht zu vertreten hat, er also "schuldlos" ist, scheidet ein Anspruch auf Schadensersatz aus. Auch zum Schadenersatz statt der Leistung sind Sie bei nur unerheblichem Mangel nicht berechtigt.

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