Zahlt die Rechtsschutzversicherung auch Reisekosten zu ausländischem Gericht?
Wenn persönliches Erscheinen (nach einem Verkehrsunfall im Ausland) des Versicherten im Ausland angeordnet wird, bezahlt dann die eigene Rechtsschutzversicherung die Reisekosten dorthin? Mein Vater behauptet das, ich kann mir das nicht vorstellen.
2 Antworten
Hier entscheiden sich die Konditionen der Versicherungen mitunter. Während einige den Schutz im Ausland beinhalten haben andere diesen nicht oder nur bedingt. Man kann dann aber entweder eine Zusatzversicherung abschließen, oder aber eine zusätzliche Option in der bereits bestehenden Versicherung aktivieren, denn die Möglichkeit auf einen Schutz im Ausland bietet meist die Mehrzahl der Versicherungen. Zudem gibt es auch kurzzeitige Versicherungen, die im Ausland schützen und sich besonders dann eignen, wenn man nur einen kurzen Urlaub machen will, denn den Beitrag für ein Jahr zu bezahlen um 2 Wochen geschützt zu sein wäre natürlich blanker Unsinn, wenn man nicht regelmäßig im Ausland unterwegs ist. Wie die Bedingungen hierzu in der eigenen Rechtsschutzversicherung sind erfährt man im Zweifelsfall aus der Police oder auch direkt bei der Versicherung.
Ob eine Rechtschutzversicherungen auch die eigenen, persönlichen Aufwendungen reguliert ist vertragsabhängig. Dazu muss man das Kleingedruckte im Vertrag durchlesen. Wenn die versicherung im Ausland leistet sind zumindest anwalts-, Dolmetscherkosten etc. geregelt.
Der ADAC Rechtsschutz übernimmt solche Kosten. Obs bei allen Versicherern so ist, weiß ich nicht. Lies mal die Vertragsbedingungen Deiner Versicherung durch, müsste drinstehen.