Ich habe mein Darlehen nach Ablauf der Festzinsbindung vollständig und fristgerecht abgelöst. Wieso verlangt die Bank jetzt eine Gebühr für Kontoauflösung?

2 Antworten

Ob sie das darf, kannst Du evtl. über die Verbraucherzentrale herausfinden.

Ich hab dazu nichts im Internet gefunden. § 307 BGB gilt ja nur für Girokonten und Sparverträge. 

Um wieviel Geld handelt es sich denn?

Für z. B. 15,-€ Gebühr  würde ich ja keinen Aufstand machen.

Mit welcher Begründung verlangt welche Bank eine Kontoauflösungsgebühr für welche Darlehnsart?

Mit einer Antwort zu dieser Frage könnten wir Dir vielleicht weiterhelfen.




LittleArrow  07.07.2017, 03:19

Wenn bereits bei der Ermittlung der Vorfälligkeitsentschädigung und des Kontoauflösungsbetrages klar ist, dass das Konto komplett aufgelöst wird, dann dürfte es m. E. nachträglich keine Kontoauflösungsgebühr mehr geben. Diese Gebühr würde m. E. gegen § 307 Abs. 1 BGB verstossen.

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