Rechnung für Gebühr beim dpma

3 Antworten

USt. wird bei einer sog. Amtsgebühr sicherlich auch nicht erhoben, nehme ich an? Leider gibt es ja keine Rechnung, sprich man kann nur vermuten dass keine 19% enthalten sind.

Das DPMA ist bekannt für die laxe Arbeitsweise. Die Anmeldung ist zwar gehörig teuer, Service hingegen ist aber Fehlanzeige. (Falls man das Ausstellen einer Rechnung schon als Service bezeichnen kann). Dafür werden nachweislich die Adressen der Antragssteller weiterverkauft.

Vorsteuer-Frage hat sich erledigt. Antworten stehen ja zu genüge unten. Leider lassen sich hier eigene Beiträge nicht editieren/ löschen.

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Das ist so. Als Beleg hat man seine Anmeldung und den Überweisungsbeleg.

Umsatzsteuer fällt nicht an.

Es gab noch nie Probleme mit dem Finanzamt.

http://www.dpma.de/marke/gebuehren/index.html

So ganz verstehe ich dein Problem nicht. Bei der Zahlung der Gebühren sind stets der Verwendungszweck und das amtliche Aktenzeichen anzugeben. Bei einer Markenanmeldung wird Ihnen das Aktenzeichen mit der Empfangsbestätigung übersandt. Somit hast du für deine Buchhaltung einen Beleg, desweitern fällt keine USt. an, somit auch keine Vst. die du abziehen könntest.