Ich habe eine Rente von 280 eu und 550 eu für Pflegestufe 2. sonst keine weiteren Einkünfte. Muß ich eine Nichtveranlagungsbescheinigung abgeben?

1 Antwort

Die NV-Bescheinigung lohnt sich, wenn Deine steuerpflichtigen Kapitalerträge oberhalb des jährlichen Sparerpauschbetrages liegen. Gleichzeitig müssen aber die anderen steuerpflichtigen Einkünfte so gering sein, dass insgesamt keine Einkommensteuer anfällt. 

Denn nur wer keine Einkommensteuer zahlen muss, kann eine NV-Bescheinigung beantragen.

Handelt es sich bei  den angegebenen Summen um  Deine einzigen Einnahmequellen  und es kann auch von einem Partner kein Einkommen hinzugerechnet werden,  steht Dir Grundsicherung zu, die Du beantragen solltest.

Das Pflegegeld wird nicht als Einkommen  angerechnet